§ 4 B-VV Inkrafttreten

Bundes-Vertragsschablonenverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.02.2011 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 3 Z 14 lit. c und Z 19 in der Fassung BGBl. II Nr. 66/2011 treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Der Titel, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 14, Litera c und Ziffer 19, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 66 aus 2011, treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand vor dem 23.02.2011

In Kraft vom 01.08.1998 bis 23.02.2011
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft
  2. (2)Absatz 2,Der Titel, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 3 Z 14 lit. c und Z 19 in der Fassung BGBl. II Nr. 66/2011 treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Der Titel, Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 14, Litera c und Ziffer 19, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 66 aus 2011, treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten