§ 9 SV-WO Sicherstellung der Rechtmäßigkeit

Soldatenvertreter-Wahlordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2011 bis 31.12.9999

Werden nach einer Wahl Unregelmäßigkeiten festgestellt, die geeignet waren, das Wahlergebnis zu beeinflussen, so ist die gesamte Wahl oder genau zu bezeichnende Teile davon durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport für ungültig zu erklären. In diesem Fall ist eine Wiederholung der Wahl unter Festsetzung des Wahltages anzuordnen.

Stand vor dem 30.04.2011

In Kraft vom 01.01.2001 bis 30.04.2011

Werden nach einer Wahl Unregelmäßigkeiten festgestellt, die geeignet waren, das Wahlergebnis zu beeinflussen, so ist die gesamte Wahl oder genau zu bezeichnende Teile davon durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport für ungültig zu erklären. In diesem Fall ist eine Wiederholung der Wahl unter Festsetzung des Wahltages anzuordnen.

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