§ 12 SV-WO Schlussbestimmung

Soldatenvertreter-Wahlordnung 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2011 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
  2. (1a)Absatz eins a,Der Titel, die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 4, § 9 und § 11 samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 126/2011, treten mit 1. Mai 2011 in Kraft.Der Titel, die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, Paragraph 3, Absatz 4,, Paragraph 9 und Paragraph 11, samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2011,, treten mit 1. Mai 2011 in Kraft.
  3. (2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 tritt die Soldatenvertreter-Wahlordnung, BGBl. Nr. 89/1989, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 tritt die Soldatenvertreter-Wahlordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1989,, außer Kraft.

Stand vor dem 18.04.2011

In Kraft vom 01.01.2001 bis 18.04.2011
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
  2. (1a)Absatz eins a,Der Titel, die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, § 3 Abs. 4, § 9 und § 11 samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 126/2011, treten mit 1. Mai 2011 in Kraft.Der Titel, die Promulgationsklausel, das Inhaltsverzeichnis, Paragraph 3, Absatz 4,, Paragraph 9 und Paragraph 11, samt Überschrift, jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 126 aus 2011,, treten mit 1. Mai 2011 in Kraft.
  3. (2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 tritt die Soldatenvertreter-Wahlordnung, BGBl. Nr. 89/1989, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 2000 tritt die Soldatenvertreter-Wahlordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1989,, außer Kraft.

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