§ 17 KID-V (weggefallen)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Strukturierte Fonds sind OGAW, die an ihre Anteilinhaber zu vorher festgelegten Terminen auf einem Algorithmus basierende Auszahlungen ausschütten, die an eine Wertentwicklung, eine Realisierung einer Preisänderung oder an andere Parameter von Finanzinstrumenten, Indices oder Vergleichsvermögen gebunden sind.
  2. (2)Absatz 2,Bei der Abbildung des SRRI im KID ist bei strukturierten Fonds an hervorgehobener Stelle ein Warnhinweis beizufügen, dass vorzeitige Rücknahmen eventuell nachteilig für den Anleger sein können.
§ 17 KID-V seit 30.09.2026 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2026

In Kraft vom 01.09.2011 bis 30.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Strukturierte Fonds sind OGAW, die an ihre Anteilinhaber zu vorher festgelegten Terminen auf einem Algorithmus basierende Auszahlungen ausschütten, die an eine Wertentwicklung, eine Realisierung einer Preisänderung oder an andere Parameter von Finanzinstrumenten, Indices oder Vergleichsvermögen gebunden sind.
  2. (2)Absatz 2,Bei der Abbildung des SRRI im KID ist bei strukturierten Fonds an hervorgehobener Stelle ein Warnhinweis beizufügen, dass vorzeitige Rücknahmen eventuell nachteilig für den Anleger sein können.
§ 17 KID-V seit 30.09.2026 weggefallen.

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