§ 28 KID-V (weggefallen)

Kundeninformationsdokument-Verordnung

Versionenvergleich

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Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2026 bis 31.12.9999
Handelt es sich bei dem OGAW um eine Umbrella-Konstruktion, so sind die Teilfonds gesondert zu betrachten§ 28 KID-V seit 30.09.2026 weggefallen. Gebühren, die dem OGAW zurechenbar sind, sind recht und billig ihrem Anteil nach auf die Teilfonds zu verteilen.

Stand vor dem 30.09.2026

In Kraft vom 01.09.2011 bis 30.09.2026
Handelt es sich bei dem OGAW um eine Umbrella-Konstruktion, so sind die Teilfonds gesondert zu betrachten§ 28 KID-V seit 30.09.2026 weggefallen. Gebühren, die dem OGAW zurechenbar sind, sind recht und billig ihrem Anteil nach auf die Teilfonds zu verteilen.

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