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Artikel XIII. DiesesSo weit in diesem Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.Artikel römisch dreizehn. DiesesSo weit in diesem Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Artikel XIII. DiesesSo weit in diesem Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.Artikel römisch dreizehn. DiesesSo weit in diesem Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.