Art. 13 BFG 2012 Verweisungen

Bundesfinanzgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.04.2012 bis 31.12.9999

Artikel XIII. DiesesSo weit in diesem Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.Artikel römisch dreizehn. DiesesSo weit in diesem Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 12.04.2012

In Kraft vom 01.01.2012 bis 12.04.2012

Artikel XIII. DiesesSo weit in diesem Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.Artikel römisch dreizehn. DiesesSo weit in diesem Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2012auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2012 bis 31. Dezember 2012ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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