§ 205 SeeSchFVO (weggefallen)

Seeschifffahrts-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2012 bis 31.12.9999
Der Bundesminister für Verkehr hat zur Begutachtung der fachlichen Befähigung von Personen, Jachten selbständig zu führen, einen oder mehrere Prüfungskommissäre als Sachverständige aus dem Mitgliederstand des Motorboot-Sportverbandes für Österreich (MSVÖ) bzw§ 205 SeeSchFVO seit 25.05.2012 weggefallen. Österreichischen Segelverbandes (ÖSV) zu bestellen. Die Sachverständigen müssen für diese Begutachtung über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Ein Verzeichnis der bestellten Sachverständigen ist beim Bundesministerium für Verkehr aufzulegen.

Stand vor dem 25.05.2012

In Kraft vom 15.04.1981 bis 25.05.2012
Der Bundesminister für Verkehr hat zur Begutachtung der fachlichen Befähigung von Personen, Jachten selbständig zu führen, einen oder mehrere Prüfungskommissäre als Sachverständige aus dem Mitgliederstand des Motorboot-Sportverbandes für Österreich (MSVÖ) bzw§ 205 SeeSchFVO seit 25.05.2012 weggefallen. Österreichischen Segelverbandes (ÖSV) zu bestellen. Die Sachverständigen müssen für diese Begutachtung über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Ein Verzeichnis der bestellten Sachverständigen ist beim Bundesministerium für Verkehr aufzulegen.

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