Anl. 30 SeeSchFVO Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten

Seeschifffahrts-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.05.2012 bis 31.12.9999
Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen

(Anm.: Anlage 30 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 30 ist als PDF dokumentiert.)

Stand vor dem 25.05.2012

In Kraft vom 07.07.2004 bis 25.05.2012
Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen

(Anm.: Anlage 30 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 30 ist als PDF dokumentiert.)

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