Anl. 1 LA-V 2013 (weggefallen)

Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.06.2025 bis 31.12.9999
Ab dem Jahr 2024 gemäßAnl. 1 LA-V 2013 jährlich zu entrichtende Benützungsvergütungen

Beträge in Mioseit 05.06.2025 weggefallen.

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

0,931

UG 04: Verwaltungsgerichtshof

0,926

UG 05: Volksanwaltschaft

0,326

UG 10: Bundeskanzleramt

3,654

UG 11: Inneres

0,941

UG 12: Äußeres

0,212

UG 13: Justiz

1,062

UG 15: Finanzverwaltung

2,519

UG 17: Öffentlicher Dienst und Sport

0,466

UG 18: Fremdenwesen

0,027

UG 20: Arbeit

0,219

UG 21: Soziales und Konsumentenschutz

1,335

UG 30: Bildung

0,673

UG 31: Wissenschaft und Forschung

0,095

UG 32: Kunst und Kultur

1,701

UG 40: Wirtschaft

3,855

UG 41: Mobilität

0,168

UG 42: Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

4,390

Summe (= Einzahlungen in UG 40)

23,500

Stand vor dem 05.06.2025

In Kraft vom 01.01.2024 bis 05.06.2025
Ab dem Jahr 2024 gemäßAnl. 1 LA-V 2013 jährlich zu entrichtende Benützungsvergütungen

Beträge in Mioseit 05.06.2025 weggefallen.

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

0,931

UG 04: Verwaltungsgerichtshof

0,926

UG 05: Volksanwaltschaft

0,326

UG 10: Bundeskanzleramt

3,654

UG 11: Inneres

0,941

UG 12: Äußeres

0,212

UG 13: Justiz

1,062

UG 15: Finanzverwaltung

2,519

UG 17: Öffentlicher Dienst und Sport

0,466

UG 18: Fremdenwesen

0,027

UG 20: Arbeit

0,219

UG 21: Soziales und Konsumentenschutz

1,335

UG 30: Bildung

0,673

UG 31: Wissenschaft und Forschung

0,095

UG 32: Kunst und Kultur

1,701

UG 40: Wirtschaft

3,855

UG 41: Mobilität

0,168

UG 42: Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

4,390

Summe (= Einzahlungen in UG 40)

23,500

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