Anl. 2 LA-V 2013 (weggefallen)

Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Ab dem Jahr 2021 gemäßAnl. 2 LA-V 2013 jährlich zu entrichtende Benützungsvergütungen

Beträge in Mio. €

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

0,699

UG 04: Verwaltungsgerichtshof

0,693

UG 05: Volksanwaltschaft

0,251

UG 10: Bundeskanzleramt

2,769

UG 11: Inneres

0,721

UG 12: Äußeres

0,160

UG 13: Justiz

0,795

UG 15: Finanzverwaltung

1,892

UG 17: Öffentlicher Dienst und Sport

0,350

UG 21: Soziales und Konsumentenschutz

0,990

UG 25: Familie und Jugend

0,165

UG 30: Bildung

0,500

UG 31: Wissenschaft und Forschung

0,071

UG 32: Kunst und Kultur

1,281

UG 40: Wirtschaft

2,802

UG 41: Mobilität

0,126

UG 42: Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

3,409

Summe (= Einzahlungen in UG 40)

17,674

seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 29.12.2020 bis 31.12.2023
Ab dem Jahr 2021 gemäßAnl. 2 LA-V 2013 jährlich zu entrichtende Benützungsvergütungen

Beträge in Mio. €

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

0,699

UG 04: Verwaltungsgerichtshof

0,693

UG 05: Volksanwaltschaft

0,251

UG 10: Bundeskanzleramt

2,769

UG 11: Inneres

0,721

UG 12: Äußeres

0,160

UG 13: Justiz

0,795

UG 15: Finanzverwaltung

1,892

UG 17: Öffentlicher Dienst und Sport

0,350

UG 21: Soziales und Konsumentenschutz

0,990

UG 25: Familie und Jugend

0,165

UG 30: Bildung

0,500

UG 31: Wissenschaft und Forschung

0,071

UG 32: Kunst und Kultur

1,281

UG 40: Wirtschaft

2,802

UG 41: Mobilität

0,126

UG 42: Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

3,409

Summe (= Einzahlungen in UG 40)

17,674

seit 31.12.2023 weggefallen.

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