§ 7 GSNE-VO 2013 Ausgleichszahlungen zwischen Fernleitungsnetzbetreibern

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 01.01.2027
  1. (1)Absatz eins,Die Ausgleichszahlungen zwischen Fernleitungsnetzbetreibern werden als Nettozahlungen, die Jahresbeträge darstellen, festgelegt und sind in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich zu leisten.
  2. (2)Absatz 2,Die Gas Connect Austria GmbH ist verpflichtet, an die TAG GmbH EUR 95.607.333,- an Ausgleichszahlung, höchstens jedoch in dem gemäß Pkt 1.5. der Anlage 3a festgelegten Ausmaß zu bezahlen. In Bezug auf das mengenbasierte Entgelt ist die Gas Connect Austria GmbH zusätzlich verpflichtet, in Abweichung zu Abs. 1 monatlich an die TAG GmbH EUR 596.937,- an Ausgleichszahlung, höchstens jedoch in dem gemäß Pkt 1.5. der Anlage 3a festgelegten Ausmaß zu bezahlen.Die Gas Connect Austria GmbH ist verpflichtet, an die TAG GmbH EUR 95.607.333,- an Ausgleichszahlung, höchstens jedoch in dem gemäß Pkt 1.5. der Anlage 3a festgelegten Ausmaß zu bezahlen. In Bezug auf das mengenbasierte Entgelt ist die Gas Connect Austria GmbH zusätzlich verpflichtet, in Abweichung zu Absatz eins, monatlich an die TAG GmbH EUR 596.937,- an Ausgleichszahlung, höchstens jedoch in dem gemäß Pkt 1.5. der Anlage 3a festgelegten Ausmaß zu bezahlen.
  3. (1)Absatz eins,Die Gas Connect Austria GmbH ist verpflichtet, an die TAG GmbH jährlich 54 149 240 Euro netto, höchstens jedoch im Ausmaß von 34% zu bezahlen. Die Ausgleichszahlung ist grundsätzlich in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich zu leisten; unterschreiten die Einnahmen der Gas Connect Austria GmbH in einem Monat die anteilige Ausgleichszahlung für diesen Monat, ist diese Differenz mit bisherigen Monatsüberhängen desselben Jahres zu begleichen und der allfällige offene Restbetrag für den nächsten Monat fortzuschreiben.
  4. (2)Absatz 2,In Bezug auf das mengenbasierte Entgelt ist die Gas Connect Austria GmbH zusätzlich verpflichtet, monatlich an die TAG GmbH EUR 184.901,- netto, höchstens jedoch im Ausmaß von 12% zu bezahlen; unterschreiten die Einnahmen der Gas Connect Austria GmbH in einem Monat die Ausgleichszahlung für diesen Monat, ist diese Differenz mit bisherigen Monatsüberhängen desselben Jahres zu begleichen und der allfällige offene Restbetrag für den nächsten Monat fortzuschreiben.

Stand vor dem 01.01.2026

In Kraft vom 01.01.2025 bis 01.01.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Ausgleichszahlungen zwischen Fernleitungsnetzbetreibern werden als Nettozahlungen, die Jahresbeträge darstellen, festgelegt und sind in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich zu leisten.
  2. (2)Absatz 2,Die Gas Connect Austria GmbH ist verpflichtet, an die TAG GmbH EUR 95.607.333,- an Ausgleichszahlung, höchstens jedoch in dem gemäß Pkt 1.5. der Anlage 3a festgelegten Ausmaß zu bezahlen. In Bezug auf das mengenbasierte Entgelt ist die Gas Connect Austria GmbH zusätzlich verpflichtet, in Abweichung zu Abs. 1 monatlich an die TAG GmbH EUR 596.937,- an Ausgleichszahlung, höchstens jedoch in dem gemäß Pkt 1.5. der Anlage 3a festgelegten Ausmaß zu bezahlen.Die Gas Connect Austria GmbH ist verpflichtet, an die TAG GmbH EUR 95.607.333,- an Ausgleichszahlung, höchstens jedoch in dem gemäß Pkt 1.5. der Anlage 3a festgelegten Ausmaß zu bezahlen. In Bezug auf das mengenbasierte Entgelt ist die Gas Connect Austria GmbH zusätzlich verpflichtet, in Abweichung zu Absatz eins, monatlich an die TAG GmbH EUR 596.937,- an Ausgleichszahlung, höchstens jedoch in dem gemäß Pkt 1.5. der Anlage 3a festgelegten Ausmaß zu bezahlen.
  3. (1)Absatz eins,Die Gas Connect Austria GmbH ist verpflichtet, an die TAG GmbH jährlich 54 149 240 Euro netto, höchstens jedoch im Ausmaß von 34% zu bezahlen. Die Ausgleichszahlung ist grundsätzlich in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich zu leisten; unterschreiten die Einnahmen der Gas Connect Austria GmbH in einem Monat die anteilige Ausgleichszahlung für diesen Monat, ist diese Differenz mit bisherigen Monatsüberhängen desselben Jahres zu begleichen und der allfällige offene Restbetrag für den nächsten Monat fortzuschreiben.
  4. (2)Absatz 2,In Bezug auf das mengenbasierte Entgelt ist die Gas Connect Austria GmbH zusätzlich verpflichtet, monatlich an die TAG GmbH EUR 184.901,- netto, höchstens jedoch im Ausmaß von 12% zu bezahlen; unterschreiten die Einnahmen der Gas Connect Austria GmbH in einem Monat die Ausgleichszahlung für diesen Monat, ist diese Differenz mit bisherigen Monatsüberhängen desselben Jahres zu begleichen und der allfällige offene Restbetrag für den nächsten Monat fortzuschreiben.

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