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(Anm.: Anlage 3 und die Ergänzung der Anlage 3 betreffend ein mengenbasiertes Entgelt, BGBl. II Nr. 176/2022 als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 3 und die Ergänzung der Anlage 3 betreffend ein mengenbasiertes Entgelt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 176 aus 2022, als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung Z 2, BGBl. II Nr. 465/2022, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 465 aus 2022,, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In § 4 Abs. 2 Z 1, § 4 Abs. 6 Z 1, § 4 Abs. 7 Z 1 sowie in den Kapiteln 1.1, 1.2, 2.1 und 4.3 der Anlage 3 wird jeweils das Wort „7-fields“ durch die Wortfolge „Penta West“ ersetzt.“)„In Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer eins,, Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer eins,, Paragraph 4, Absatz 7, Ziffer eins, sowie in den Kapiteln 1.1, 1.2, 2.1 und 4.3 der Anlage 3 wird jeweils das Wort „7-fields“ durch die Wortfolge „Penta West“ ersetzt.“
Die Novellierungsanweisung Z 18, BGBl. II Nr. 138/2024, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 18,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 138 aus 2024,, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In Anlage 3 wird das Datum „30.9.2024“ durch das Datum „31.12.2024“ ersetzt.“)
(Anm.: Anlage 3 und die Ergänzung der Anlage 3 betreffend ein mengenbasiertes Entgelt, BGBl. II Nr. 176/2022 als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 3 und die Ergänzung der Anlage 3 betreffend ein mengenbasiertes Entgelt, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 176 aus 2022, als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung Z 2, BGBl. II Nr. 465/2022, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 465 aus 2022,, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In § 4 Abs. 2 Z 1, § 4 Abs. 6 Z 1, § 4 Abs. 7 Z 1 sowie in den Kapiteln 1.1, 1.2, 2.1 und 4.3 der Anlage 3 wird jeweils das Wort „7-fields“ durch die Wortfolge „Penta West“ ersetzt.“)„In Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer eins,, Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer eins,, Paragraph 4, Absatz 7, Ziffer eins, sowie in den Kapiteln 1.1, 1.2, 2.1 und 4.3 der Anlage 3 wird jeweils das Wort „7-fields“ durch die Wortfolge „Penta West“ ersetzt.“
Die Novellierungsanweisung Z 18, BGBl. II Nr. 138/2024, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:Die Novellierungsanweisung Ziffer 18,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 138 aus 2024,, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„In Anlage 3 wird das Datum „30.9.2024“ durch das Datum „31.12.2024“ ersetzt.“)