§ 21b FSVG (weggefallen)

Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
§ 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996§ 21b FSVG tritt am 1seit 31.12.2012 weggefallen. Juli 1996 in Kraft. Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 12, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996, tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.05.1996 bis 31.12.2012
§ 20 Abs. 1 Z 1 und Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 201/1996§ 21b FSVG tritt am 1seit 31.12.2012 weggefallen. Juli 1996 in Kraft. Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 12, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996, tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.

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