§ 21i FSVG (weggefallen)

Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999
Die §§ 2 Abs. 2, 5 Z 1 und 17 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005§ 21i FSVG treten mit 1seit 31.12.2012 weggefallen. Jänner 2006 in Kraft. Die Paragraphen 2, Absatz 2, 5, Ziffer eins und 17 Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 155 aus 2005, treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 29.12.2005 bis 31.12.2012
Die §§ 2 Abs. 2, 5 Z 1 und 17 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005§ 21i FSVG treten mit 1seit 31.12.2012 weggefallen. Jänner 2006 in Kraft. Die Paragraphen 2, Absatz 2, 5, Ziffer eins und 17 Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 155 aus 2005, treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

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