§ 3 PZSV

Polizeizeichenschutzverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2019 bis 31.12.9999

DieDer Anhänge B1 Anhang Bund B2 enthalten enthält die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES“, wobei das Wort „SEKTION“ als Muster-Spezifikation für alle Sektionen des Bundesministeriums fürBundesministerium Inneres steht.

Stand vor dem 27.08.2019

In Kraft vom 06.04.2013 bis 27.08.2019

DieDer Anhänge B1 Anhang Bund B2 enthalten enthält die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES“, wobei das Wort „SEKTION“ als Muster-Spezifikation für alle Sektionen des Bundesministeriums fürBundesministerium Inneres steht.

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