§ 4 PZSV

Polizeizeichenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2019 bis 31.12.9999

Anhang C enthält die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Worte und Wortfolgen:Begriffe

  1. 1.Ziffer eins„BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG (.BAK)“,
  2. 2.Ziffer 2„BUNDESKRIMINALAMT (.BK)“,
  3. 3.Ziffer 3„BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ UND TERRORISMUSBEKÄMPFUNG (.BVT)“,
  4. 4.Ziffer 4„SICHERHEITSAKADEMIE (.SIAK)“,
  5. 5.Ziffer 5„STAATLICHES KRISEN- UND KATASTROPHENSCHUTZMANAGEMENT (.SKKM)“.
  6. 1.Ziffer eins„Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“,
  7. 2.Ziffer 2„Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistung“,
  8. 3.Ziffer 3„Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“,
  9. 4.Ziffer 4„Bundeskriminalamt“,
  10. 5.Ziffer 5„Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“,
  11. 6.Ziffer 6„Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive“,
  12. 7.Ziffer 7„Einsatzkommando Cobra Direktion für Spezialeinheiten“,
  13. 8.Ziffer 8„Sicherheitsakademie“,
  14. 9.Ziffer 9„Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement“,
  15. 10.Ziffer 10„Zivildienstserviceagentur“,

wobei die zu Z 1 abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für die Z 2 bis 10 gelten.wobei die zu Ziffer eins, abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für die Ziffer 2 bis 10 gelten.

Stand vor dem 27.08.2019

In Kraft vom 01.08.2016 bis 27.08.2019

Anhang C enthält die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Worte und Wortfolgen:Begriffe

  1. 1.Ziffer eins„BUNDESAMT ZUR KORRUPTIONSPRÄVENTION UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG (.BAK)“,
  2. 2.Ziffer 2„BUNDESKRIMINALAMT (.BK)“,
  3. 3.Ziffer 3„BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ UND TERRORISMUSBEKÄMPFUNG (.BVT)“,
  4. 4.Ziffer 4„SICHERHEITSAKADEMIE (.SIAK)“,
  5. 5.Ziffer 5„STAATLICHES KRISEN- UND KATASTROPHENSCHUTZMANAGEMENT (.SKKM)“.
  6. 1.Ziffer eins„Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“,
  7. 2.Ziffer 2„Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistung“,
  8. 3.Ziffer 3„Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl“,
  9. 4.Ziffer 4„Bundeskriminalamt“,
  10. 5.Ziffer 5„Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“,
  11. 6.Ziffer 6„Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive“,
  12. 7.Ziffer 7„Einsatzkommando Cobra Direktion für Spezialeinheiten“,
  13. 8.Ziffer 8„Sicherheitsakademie“,
  14. 9.Ziffer 9„Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement“,
  15. 10.Ziffer 10„Zivildienstserviceagentur“,

wobei die zu Z 1 abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für die Z 2 bis 10 gelten.wobei die zu Ziffer eins, abgebildeten grafischen Darstellungen als Muster-Spezifikation für die Ziffer 2 bis 10 gelten.

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