§ 6 PZSV

Polizeizeichenschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Die Anhänge E1 bis E6 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Dienst-, Funktions- und Sprachenabzeichen:

  1. 1.Ziffer einsDienstabzeichen „Bundespolizei“ und „Bundespolizei Kriminaldienst“;
  2. 2.Ziffer 2Funktionsabzeichen „Basisabzeichen“, „Exekutivdienstabzeichen“;
  3. 3.Ziffer 3Funktionsabzeichen „Basisabzeichen“, „Alpinpolizei“, , „Bereitschaftseinheit“, „Diensthundeführer“, „Einsatzkommando Cobra“, „Einsatztrainer“, „Entschärfungsdienst“, „Flugpolizei“, „Gefahrstoffkundiges Organ“, „Landesverkehrsabteilung“, „Polizeiarzt“, „Polizeimusik“, „PUMA“, „Sanitätsdienst“, „Schiffsführer“ und „Strahlenspürer“;
  4. 4.Ziffer 4Funktionsabzeichen „Polizei-Alpinist“, „Polizei-Hochalpinist“, „Polizei-Bergführer“ in Silber, „Polizei-Bergführer“ in Gold, „Polizei-Einsatzpilot“, „Polizei-Flugtechniker“, „Polizei-Fluglehrer“, „Polizei-Schiffsführer“ und „Polizei-Strahlenspürer“;
  5. 5.Ziffer 5folgende Funktionsabzeichen im Bereich „Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst“: „Einsatzeinheit Burgenland“, „Einsatzeinheit Kärnten“, „Einsatzeinheit Niederösterreich“, „Einsatzeinheit Oberösterreich“, „Einsatzeinheit Salzburg“, „Einsatzeinheit Steiermark“, „Einsatzeinheit Tirol“, „Einsatzeinheit Vorarlberg“, „Einsatzeinheit Wien“, , „Einsatzkontingent Delfin 500“, „Ordnungsdiensteinheit“ und „WEGA“;
  6. 5a.Ziffer 5 aFunktionsabzeichen „Ordnungsdiensteinheit“, „Aufarbeitungskontingent“ und „Ausgleichsmaßnahmen“;
  7. 6.Ziffer 6Sprachenabzeichen nach dem Muster des dargestellten Abzeichens, wobei das Wort „Sprachausbildung“ als Muster-Spezifikation für alle Sprachen sowie die grafische Darstellung der Flagge der Europäischen Union als Muster-Spezifikation für alle Nationalflaggen gelten.
  1. 6.Ziffer 6Sprachenabzeichen nach dem Muster des dargestellten Abzeichens, wobei das Wort „Sprachausbildung“ als Muster-Spezifikation für alle Sprachen sowie die grafische Darstellung der Flagge der Europäischen Union als Muster-Spezifikation für alle Nationalflaggen gelten.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 28.08.2019 bis 31.12.2020

Die Anhänge E1 bis E6 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen der folgenden Dienst-, Funktions- und Sprachenabzeichen:

  1. 1.Ziffer einsDienstabzeichen „Bundespolizei“ und „Bundespolizei Kriminaldienst“;
  2. 2.Ziffer 2Funktionsabzeichen „Basisabzeichen“, „Exekutivdienstabzeichen“;
  3. 3.Ziffer 3Funktionsabzeichen „Basisabzeichen“, „Alpinpolizei“, , „Bereitschaftseinheit“, „Diensthundeführer“, „Einsatzkommando Cobra“, „Einsatztrainer“, „Entschärfungsdienst“, „Flugpolizei“, „Gefahrstoffkundiges Organ“, „Landesverkehrsabteilung“, „Polizeiarzt“, „Polizeimusik“, „PUMA“, „Sanitätsdienst“, „Schiffsführer“ und „Strahlenspürer“;
  4. 4.Ziffer 4Funktionsabzeichen „Polizei-Alpinist“, „Polizei-Hochalpinist“, „Polizei-Bergführer“ in Silber, „Polizei-Bergführer“ in Gold, „Polizei-Einsatzpilot“, „Polizei-Flugtechniker“, „Polizei-Fluglehrer“, „Polizei-Schiffsführer“ und „Polizei-Strahlenspürer“;
  5. 5.Ziffer 5folgende Funktionsabzeichen im Bereich „Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst“: „Einsatzeinheit Burgenland“, „Einsatzeinheit Kärnten“, „Einsatzeinheit Niederösterreich“, „Einsatzeinheit Oberösterreich“, „Einsatzeinheit Salzburg“, „Einsatzeinheit Steiermark“, „Einsatzeinheit Tirol“, „Einsatzeinheit Vorarlberg“, „Einsatzeinheit Wien“, , „Einsatzkontingent Delfin 500“, „Ordnungsdiensteinheit“ und „WEGA“;
  6. 5a.Ziffer 5 aFunktionsabzeichen „Ordnungsdiensteinheit“, „Aufarbeitungskontingent“ und „Ausgleichsmaßnahmen“;
  7. 6.Ziffer 6Sprachenabzeichen nach dem Muster des dargestellten Abzeichens, wobei das Wort „Sprachausbildung“ als Muster-Spezifikation für alle Sprachen sowie die grafische Darstellung der Flagge der Europäischen Union als Muster-Spezifikation für alle Nationalflaggen gelten.
  1. 6.Ziffer 6Sprachenabzeichen nach dem Muster des dargestellten Abzeichens, wobei das Wort „Sprachausbildung“ als Muster-Spezifikation für alle Sprachen sowie die grafische Darstellung der Flagge der Europäischen Union als Muster-Spezifikation für alle Nationalflaggen gelten.

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