§ 1 PhVO 2013 Geltungsbereich

Pharmakovigilanz-Verordnung 2013

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999

Diese Verordnung findet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung auf

  1. 1.Ziffer einsin Verkehr gebrachte Human- und TierarzneimittelArzneimittel,
  2. 2.Ziffer 2zugelassene Human- und TierarzneispezialitätenArzneispezialitäten,
  3. 3.Ziffer 3registrierte traditionelle pflanzliche Arzneispezialitäten,
  4. 4.Ziffer 4registrierte apothekeneigene Arzneispezialitäten und
  5. 5.Ziffer 5deren Bestandteile.

Stand vor dem 28.01.2025

In Kraft vom 11.10.2013 bis 28.01.2025

Diese Verordnung findet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung auf

  1. 1.Ziffer einsin Verkehr gebrachte Human- und TierarzneimittelArzneimittel,
  2. 2.Ziffer 2zugelassene Human- und TierarzneispezialitätenArzneispezialitäten,
  3. 3.Ziffer 3registrierte traditionelle pflanzliche Arzneispezialitäten,
  4. 4.Ziffer 4registrierte apothekeneigene Arzneispezialitäten und
  5. 5.Ziffer 5deren Bestandteile.

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