§ 1 ZustFormV

Zustellformularverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Für Zustellungen im Inland gemäß dem 2. Abschnitt des Zustellgesetzes stehen folgende in der Anlage angeschlossene Formulare zur Verfügung:

– Formular 1 zu § 17 Abs. 2 des Zustellgesetzes (Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments),– Formular 1 zu Paragraph 17, Absatz 2, des Zustellgesetzes (Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments),

– Formular 3/1 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),– Formular 3/1 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),

– Formular 3/2 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),– Formular 3/2 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),

– Formular 3/3 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),– Formular 3/3 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),

– Formular 4/1 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),– Formular 4/1 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),

– Formular 4/2 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),– Formular 4/2 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),

– Formular 4/3 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),– Formular 4/3 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),

– Formular 5 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei Zustellung zu eigenen Handen),– Formular 5 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Zustellschein bei Zustellung zu eigenen Handen),

– Formular 6 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei gewöhnlicher Zustellung).– Formular 6 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Zustellschein bei gewöhnlicher Zustellung).

  1. (2)Absatz 2,Soweit die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes – VoGrG, BGBl. Nr. 396/1976, in der Sprache einer Volksgruppe zu erfolgen hat, stehen für sie die in der Anlage angeschlossenen Formulare 1, 7, 8 und 97 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache zur Verfügung.Soweit die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren gemäß Paragraph 13, Absatz eins, des Volksgruppengesetzes – VoGrG, Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976,, in der Sprache einer Volksgruppe zu erfolgen hat, stehen für sie die in der Anlage angeschlossenen Formulare 1, 7, 8 und 97 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache zur Verfügung.

Stand vor dem 31.03.2018

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.03.2018
  1. (1)Absatz eins,Für Zustellungen im Inland gemäß dem 2. Abschnitt des Zustellgesetzes stehen folgende in der Anlage angeschlossene Formulare zur Verfügung:

– Formular 1 zu § 17 Abs. 2 des Zustellgesetzes (Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments),– Formular 1 zu Paragraph 17, Absatz 2, des Zustellgesetzes (Verständigung über die Hinterlegung eines behördlichen Dokuments),

– Formular 3/1 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),– Formular 3/1 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),

– Formular 3/2 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),– Formular 3/2 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),

– Formular 3/3 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),– Formular 3/3 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),

– Formular 4/1 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),– Formular 4/1 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),

– Formular 4/2 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),– Formular 4/2 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),

– Formular 4/3 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),– Formular 4/3 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),

– Formular 5 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei Zustellung zu eigenen Handen),– Formular 5 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Zustellschein bei Zustellung zu eigenen Handen),

– Formular 6 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei gewöhnlicher Zustellung).– Formular 6 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Zustellschein bei gewöhnlicher Zustellung).

  1. (2)Absatz 2,Soweit die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 des Volksgruppengesetzes – VoGrG, BGBl. Nr. 396/1976, in der Sprache einer Volksgruppe zu erfolgen hat, stehen für sie die in der Anlage angeschlossenen Formulare 1, 7, 8 und 97 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache zur Verfügung.Soweit die Handhabung der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren gemäß Paragraph 13, Absatz eins, des Volksgruppengesetzes – VoGrG, Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976,, in der Sprache einer Volksgruppe zu erfolgen hat, stehen für sie die in der Anlage angeschlossenen Formulare 1, 7, 8 und 97 in kroatischer, slowenischer und ungarischer Sprache zur Verfügung.

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