§ 2 KPG (weggefallen)

KWK-Punkte-Gesetz

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Fassung gültig ab 02.01.9004

In Kraft vom 02.01.9004 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz regelt die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Unterstützung umweltschonender Erzeugung von Energie in bereits existierenden KWK-Anlagen durch die Endverbraucher in Österreich und die Voraussetzungen für die rechtswirksame Anerkennung einer KWK-Branchenorganisation und von den Marktteilnehmern autonom entwickelter Branchenregeln zur Unterstützung umweltschonender Erzeugung von Energie in bestehenden KWK-Anlagen im Wege der Zuteilung von KWK-Punkten an Erzeuger hocheffizienten KWK-Stroms ohne Einsatz staatlicher Mittel und ohne Verfügungsgewalt des Staates oder staatlicher Stellen über diese Mittel§ 2 KPG seit 01.01.9004 weggefallen.

Fassung gültig ab 01.01.9000

In Kraft vom 01.01.9000 bis 01.01.9004
Dieses Bundesgesetz regelt die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Unterstützung umweltschonender Erzeugung von Energie in bereits existierenden KWK-Anlagen durch die Endverbraucher in Österreich und die Voraussetzungen für die rechtswirksame Anerkennung einer KWK-Branchenorganisation und von den Marktteilnehmern autonom entwickelter Branchenregeln zur Unterstützung umweltschonender Erzeugung von Energie in bestehenden KWK-Anlagen im Wege der Zuteilung von KWK-Punkten an Erzeuger hocheffizienten KWK-Stroms ohne Einsatz staatlicher Mittel und ohne Verfügungsgewalt des Staates oder staatlicher Stellen über diese Mittel§ 2 KPG seit 01.01.9004 weggefallen.

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