§ 6 KPG (weggefallen)

KWK-Punkte-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2017 bis 31.12.9999
KWK-Branchenorganisation

(Anm§ 6 KPG seit 26.07.2017 weggefallen.: Abs. 1 tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft) Anmerkung, Absatz eins, tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft)

  1. (2)Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Der Verband „Österreichs E-Wirtschaft (Österreichs Energie)“ ist bis zu einer anderen bescheidmäßigen Anerkennung die KWK-Branchenorganisation im Sinne dieses Bundesgesetzes.

Stand vor dem 26.07.2017

In Kraft vom 12.08.2014 bis 26.07.2017
KWK-Branchenorganisation

(Anm§ 6 KPG seit 26.07.2017 weggefallen.: Abs. 1 tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft) Anmerkung, Absatz eins, tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft)

  1. (2)Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Der Verband „Österreichs E-Wirtschaft (Österreichs Energie)“ ist bis zu einer anderen bescheidmäßigen Anerkennung die KWK-Branchenorganisation im Sinne dieses Bundesgesetzes.

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