§ 11 KPG (weggefallen)

KWK-Punkte-Gesetz

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Fassung gültig ab 02.01.9004

In Kraft vom 02.01.9004 bis 31.12.9999
Reichen die auf Betreiberkonten insgesamt erliegenden KWK-Punkte nicht aus, um entsprechend der nach Ablauf des Nachweisstichtages noch offenen Verpflichtungen auf Konten der Endverbraucher zu buchen, so ist in den Branchenregeln vorzusehen, dass durch die Transparenzstelle solange weitere KWK-Punkte generiert werden, bis die Außenstände auf den Endverbraucherkonten ausgeglichen werden können§ 11 KPG seit 01.01.9004 weggefallen. Die Zuteilung auf die Endverbraucherkonten erfolgt entsprechend dem allgemeinen Zuteilungsmechanismus.

Fassung gültig ab 01.01.9000

In Kraft vom 01.01.9000 bis 01.01.9004
Reichen die auf Betreiberkonten insgesamt erliegenden KWK-Punkte nicht aus, um entsprechend der nach Ablauf des Nachweisstichtages noch offenen Verpflichtungen auf Konten der Endverbraucher zu buchen, so ist in den Branchenregeln vorzusehen, dass durch die Transparenzstelle solange weitere KWK-Punkte generiert werden, bis die Außenstände auf den Endverbraucherkonten ausgeglichen werden können§ 11 KPG seit 01.01.9004 weggefallen. Die Zuteilung auf die Endverbraucherkonten erfolgt entsprechend dem allgemeinen Zuteilungsmechanismus.

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