§ 32 MMHm-AV (weggefallen)

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.09.2015 bis 31.12.9999
Die verkürzte Ausbildung für diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zum medizinischen Masseur in der Dauer von insgesamt 800 Stunden§ 32 MMHm-AV seit 22.09.2015 weggefallen. Die theoretische Ausbildung einschließlich praktischer Übungen umfasst 370 Stunden und beinhaltet die in Anlage 3 angeführten Unterrichtsfächer im festgelegten Ausmaß, die praktische Ausbildung umfasst 430 Stunden.

Stand vor dem 22.09.2015

In Kraft vom 01.04.2003 bis 22.09.2015
Die verkürzte Ausbildung für diplomierte medizinisch-technische Fachkräfte umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung im Rahmen der Ausbildung zum medizinischen Masseur in der Dauer von insgesamt 800 Stunden§ 32 MMHm-AV seit 22.09.2015 weggefallen. Die theoretische Ausbildung einschließlich praktischer Übungen umfasst 370 Stunden und beinhaltet die in Anlage 3 angeführten Unterrichtsfächer im festgelegten Ausmaß, die praktische Ausbildung umfasst 430 Stunden.

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