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Kommissionelle Abschlussprüfung
Kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur
§ 76. (1) Nach Abschluss der Aufschulung gemäß § 84 MMHmG§ 76 MMHm-AV ist die kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur zu absolvierenseit 31.12.2007 weggefallen.Paragraph 76, (1) Nach Abschluss der Aufschulung gemäß Paragraph 84, MMHmG ist die kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur zu absolvieren.
Kommissionelle Abschlussprüfung
Kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur
§ 76. (1) Nach Abschluss der Aufschulung gemäß § 84 MMHmG§ 76 MMHm-AV ist die kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur zu absolvierenseit 31.12.2007 weggefallen.Paragraph 76, (1) Nach Abschluss der Aufschulung gemäß Paragraph 84, MMHmG ist die kommissionelle Abschlussprüfung zum Heilmasseur zu absolvieren.