§ 78 MMHm-AV (weggefallen)

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999
7. Hauptstück

Prüfung Elektrotherapie gemäß § 81 MMHmGPrüfung Elektrotherapie gemäß Paragraph 81, MMHmG

Prüfungsinhalt

§ 78. Die kommissionelle Prüfung gemäß § 81 MMHmG§ 78 MMHm-AV ist über die Ausbildungsinhalte der Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie gemäß § 65 Abs. 2 abzulegenseit 31.12.2006 weggefallen. Paragraph 78, Die kommissionelle Prüfung gemäß Paragraph 81, MMHmG ist über die Ausbildungsinhalte der Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie gemäß Paragraph 65, Absatz 2, abzulegen.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.04.2003 bis 31.12.2006
7. Hauptstück

Prüfung Elektrotherapie gemäß § 81 MMHmGPrüfung Elektrotherapie gemäß Paragraph 81, MMHmG

Prüfungsinhalt

§ 78. Die kommissionelle Prüfung gemäß § 81 MMHmG§ 78 MMHm-AV ist über die Ausbildungsinhalte der Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie gemäß § 65 Abs. 2 abzulegenseit 31.12.2006 weggefallen. Paragraph 78, Die kommissionelle Prüfung gemäß Paragraph 81, MMHmG ist über die Ausbildungsinhalte der Spezialqualifikationsausbildung Elektrotherapie gemäß Paragraph 65, Absatz 2, abzulegen.

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