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§ 80 MMHm-AV seit 31.12.2006 weggefallen. (1) Der von der Österreichischen Ärztekammer namhaft gemachte Facharzt für physikalische Medizin hat über die kommissionelle Prüfung ein Protokoll zu führen. Dieses hat zu enthalten:Paragraph 80, (1) Der von der Österreichischen Ärztekammer namhaft gemachte Facharzt für physikalische Medizin hat über die kommissionelle Prüfung ein Protokoll zu führen. Dieses hat zu enthalten:
§ 80 MMHm-AV seit 31.12.2006 weggefallen. (1) Der von der Österreichischen Ärztekammer namhaft gemachte Facharzt für physikalische Medizin hat über die kommissionelle Prüfung ein Protokoll zu führen. Dieses hat zu enthalten:Paragraph 80, (1) Der von der Österreichischen Ärztekammer namhaft gemachte Facharzt für physikalische Medizin hat über die kommissionelle Prüfung ein Protokoll zu führen. Dieses hat zu enthalten: