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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 81. (1) Die Prüfung gemäß § 81 MMHmG§ 81 MMHm-AV ist mit "ausgezeichnet bestanden", "bestanden" oder "nicht bestanden" zu beurteilenseit 31.12.2006 weggefallen.Paragraph 81, (1) Die Prüfung gemäß Paragraph 81, MMHmG ist mit "ausgezeichnet bestanden", "bestanden" oder "nicht bestanden" zu beurteilen.
§ 81. (1) Die Prüfung gemäß § 81 MMHmG§ 81 MMHm-AV ist mit "ausgezeichnet bestanden", "bestanden" oder "nicht bestanden" zu beurteilenseit 31.12.2006 weggefallen.Paragraph 81, (1) Die Prüfung gemäß Paragraph 81, MMHmG ist mit "ausgezeichnet bestanden", "bestanden" oder "nicht bestanden" zu beurteilen.