§ 28 ODGV 2011 Koordination der notifizierten Stellen

Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999

An der sektoralen Gruppe notifizierter Stellen, die zur Koordinierung und Kooperation zwischen den notifizierten Stellen von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, haben sich die notifizierten Stellen direkt oder indirekt zu beteiligen.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 28.07.2011 bis 28.12.2015

An der sektoralen Gruppe notifizierter Stellen, die zur Koordinierung und Kooperation zwischen den notifizierten Stellen von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, haben sich die notifizierten Stellen direkt oder indirekt zu beteiligen.

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