§ 38 ODGV 2011 Umsetzungshinweis

Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG, ABl. Nr. L 165 vom 30.6.2010 S. 1. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG, Amtsblatt Nummer L 165 vom 30.6.2010 Seite 1.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 28.07.2011 bis 28.12.2015

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG, ABl. Nr. L 165 vom 30.6.2010 S. 1. Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG, Amtsblatt Nummer L 165 vom 30.6.2010 Seite 1.

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