§ 9 SIAK-BV (weggefallen)

Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2016 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Gleichzeitig tritt Art. 1 der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie – (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und die Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 224/2004, außer Kraft.Gleichzeitig tritt Artikel eins, der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie – (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und die Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2004,, außer Kraft.
§ 9 SIAK-BV seit 31.08.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2016

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.08.2016
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Gleichzeitig tritt Art. 1 der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie – (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und die Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 224/2004, außer Kraft.Gleichzeitig tritt Artikel eins, der Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie – (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und die Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2004,, außer Kraft.
§ 9 SIAK-BV seit 31.08.2016 weggefallen.

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