Art. 1 BFG 2016 Bewilligung

Bundesfinanzgesetz 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.06.2016 bis 31.12.9999

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2016 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2016 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine Geldfluss aus

Allgemeine

Geldfluss aus

Gebarung der Finanzierungstätigkeit

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

77 025,53876.452,211

87.962,689

87 962,689

Einzahlungen:

71 902,55871.827,847

92.587,053

93 085,669

Nettofinanzierungsbedarf:

5 122,9804.624,364

Finanzierungsüberschuss:

5 122,980

4,624,364

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2016 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2016 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.

Stand vor dem 08.06.2016

In Kraft vom 01.01.2016 bis 08.06.2016

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2016 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2016 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine Geldfluss aus

Allgemeine

Geldfluss aus

Gebarung der Finanzierungstätigkeit

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

77 025,53876.452,211

87.962,689

87 962,689

Einzahlungen:

71 902,55871.827,847

92.587,053

93 085,669

Nettofinanzierungsbedarf:

5 122,9804.624,364

Finanzierungsüberschuss:

5 122,980

4,624,364

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2016 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2016 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.

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