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Artikel XV. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016.Artikel römisch fünfzehn. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016.
Artikel XV. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016.Artikel römisch fünfzehn. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016.