§ 2 4. DeRiMV Meldeinhalt

4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Die Meldungen haben für jeden von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW, § 2 Abs. 1 InvFG 2011) Angaben betreffend das Gesamtrisiko als Prozentsatz des jeweiligen Nettovermögens unter Anführung des Fondsnamens und der International Securities Identification Number (ISIN) in der Form einer Gesamtaufstellung der Verwaltungsgesellschaft zu enthalten. Es ist insbesondere der höchste Prozentsatz der abgelaufenen Periode zu melden. Die Meldungen haben für jeden von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW, Paragraph 2, Absatz eins, InvFG 2011) Angaben betreffend das Gesamtrisiko als Prozentsatz des jeweiligen Nettovermögens unter Anführung des Fondsnamens und der International Securities Identification Number (ISIN) in der Form einer Gesamtaufstellung der Verwaltungsgesellschaft zu enthalten. Es ist insbesondere der höchste Prozentsatz der abgelaufenen Periode zu melden.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.09.2011 bis 31.12.2019

Die Meldungen haben für jeden von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW, § 2 Abs. 1 InvFG 2011) Angaben betreffend das Gesamtrisiko als Prozentsatz des jeweiligen Nettovermögens unter Anführung des Fondsnamens und der International Securities Identification Number (ISIN) in der Form einer Gesamtaufstellung der Verwaltungsgesellschaft zu enthalten. Es ist insbesondere der höchste Prozentsatz der abgelaufenen Periode zu melden. Die Meldungen haben für jeden von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW, Paragraph 2, Absatz eins, InvFG 2011) Angaben betreffend das Gesamtrisiko als Prozentsatz des jeweiligen Nettovermögens unter Anführung des Fondsnamens und der International Securities Identification Number (ISIN) in der Form einer Gesamtaufstellung der Verwaltungsgesellschaft zu enthalten. Es ist insbesondere der höchste Prozentsatz der abgelaufenen Periode zu melden.

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