Anl. 6 AEV Zellstoff und Papier (weggefallen)

Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Zellstoff und Papier

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsDie Parameter Toxizität, TNb, Phosphor- Gesamt, TOC, CSB, BSB5, AOX und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren der Anlagen A bis D sind an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen.
  2. 2.Ziffer 2Der Parameter Abfiltrierbare Stoffe der Anlagen A bis D ist an Hand einer Stichprobe zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobennahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3.Ziffer 3Die Emissionsbegrenzungen der Parameter Toxizität, Abfiltrierbare Stoffe, TNb, Phosphor- Gesamt, TOC, CSB, BSB5, Sulfat, AOX und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren der Anlagen A bis D beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4.Ziffer 4Den Emissionsbegrenzungen der Parameter Fischeitoxizität und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Test der Anlagen A bis D liegen folgende Analysemethoden, den Emissionsbegrenzungen der Parameter Abfiltrierbare Stoffe und TNb der Anlagen A bis D folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für den Parameter Abfiltrierbare Stoffe der Anlagen A bis D gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als 1 mg/l; für den Parameter TNb der Anlagen A bis D gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als 0,5 mg/l (ber. als N).

Parameter

Analysenmethode

Fischeitoxizität GF, E 1

ÖNORM EN ISO 15088, 2009-05-01

Abfiltrierbare Stoffe

ÖNORM EN 872: 2005-04-01

Gesamter gebundener Stickstoff TNb

ÖNORM EN 12260: 2003-12-012

Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren

ÖNORM EN ISO 9888: 1999-09-013

____________________

1 Bei der Auswahl des Toxizitätstests für die Überwachung ist darauf zu achten, dass mit dem eingesetzten Testorganismus die empfindlichste Gruppe von Wasserorganismen berücksichtigt wird, die durch die Inhaltsstoffe des Abwassers geschädigt werden kann.

2 Zur Erreichung einer vollständigen Mineralisation ist eine Verbrennungstemperatur von größer 700°C zu gewährleisten.

3 Als Inoculum ist die Biomasse der von der Einleitung betroffenen öffentlichen Abwasserreinigungsanlage mit 1 g/l Trockenmasse im Testansatz zu verwendenAnl. Die Anfangskonzentration für DOC oder CSB (filtriert) zu Testbeginn ist gemäß Kap6 AEV Zellstoff und Papier seit 23.05.2019 weggefallen. 4 einzustellen. Die Abbaubarkeit (ausgedrückt als Mindestabbauleistung) bezieht sich auf die Anfangs- bzw. Endkonzentration für DOC oder CSB (filtriert) zu Testbeginn bzw. Testende.

Stand vor dem 23.05.2019

In Kraft vom 07.04.2018 bis 23.05.2019
  1. 1.Ziffer einsDie Parameter Toxizität, TNb, Phosphor- Gesamt, TOC, CSB, BSB5, AOX und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren der Anlagen A bis D sind an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen.
  2. 2.Ziffer 2Der Parameter Abfiltrierbare Stoffe der Anlagen A bis D ist an Hand einer Stichprobe zu bestimmen. Tägliche Häufigkeit und Intervalle der Stichprobennahmen sind in Abhängigkeit vom Abflussverhalten der Abwasserinhaltsstoffe (Eigenschaften) festzulegen; Konzentrationen und Frachten sind mengenproportional zu ermitteln.
  3. 3.Ziffer 3Die Emissionsbegrenzungen der Parameter Toxizität, Abfiltrierbare Stoffe, TNb, Phosphor- Gesamt, TOC, CSB, BSB5, Sulfat, AOX und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren der Anlagen A bis D beziehen sich auf Gesamtgehalte.
  4. 4.Ziffer 4Den Emissionsbegrenzungen der Parameter Fischeitoxizität und Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Test der Anlagen A bis D liegen folgende Analysemethoden, den Emissionsbegrenzungen der Parameter Abfiltrierbare Stoffe und TNb der Anlagen A bis D folgende oder gleichwertige Analysenmethoden zugrunde. Für den Parameter Abfiltrierbare Stoffe der Anlagen A bis D gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als 1 mg/l; für den Parameter TNb der Anlagen A bis D gilt eine Analysenmethode als gleichwertig, wenn ihre Bestimmungsgrenze kleiner ist als 0,5 mg/l (ber. als N).

Parameter

Analysenmethode

Fischeitoxizität GF, E 1

ÖNORM EN ISO 15088, 2009-05-01

Abfiltrierbare Stoffe

ÖNORM EN 872: 2005-04-01

Gesamter gebundener Stickstoff TNb

ÖNORM EN 12260: 2003-12-012

Abbaubarkeit – Zahn-Wellens-Verfahren

ÖNORM EN ISO 9888: 1999-09-013

____________________

1 Bei der Auswahl des Toxizitätstests für die Überwachung ist darauf zu achten, dass mit dem eingesetzten Testorganismus die empfindlichste Gruppe von Wasserorganismen berücksichtigt wird, die durch die Inhaltsstoffe des Abwassers geschädigt werden kann.

2 Zur Erreichung einer vollständigen Mineralisation ist eine Verbrennungstemperatur von größer 700°C zu gewährleisten.

3 Als Inoculum ist die Biomasse der von der Einleitung betroffenen öffentlichen Abwasserreinigungsanlage mit 1 g/l Trockenmasse im Testansatz zu verwendenAnl. Die Anfangskonzentration für DOC oder CSB (filtriert) zu Testbeginn ist gemäß Kap6 AEV Zellstoff und Papier seit 23.05.2019 weggefallen. 4 einzustellen. Die Abbaubarkeit (ausgedrückt als Mindestabbauleistung) bezieht sich auf die Anfangs- bzw. Endkonzentration für DOC oder CSB (filtriert) zu Testbeginn bzw. Testende.

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