Anl. 3 TSch-SV Lehrgang über Tierhaltung und Tierschutz (einheitliche Fassung)

Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
1.
  1. 2.1.2 Punkt einsRecht (Firmengründung, Bewilligungen, Tierschutz, Tierhaltung, Tierseuchen, landespolizeiliche Bestimmungen, Schadenersatz)
  2. 2.2.2 Punkt 2Grundlagen der Hygiene und Immunologie
  3. 2.3.2 Punkt 3Grundlagen der Infektionskunde – Entstehung von Krankheiten
  4. 2.4.2 Punkt 4Grundlagen der Tierernährung – Anatomie, Physiologie
  5. 2.5.2 Punkt 5Grundlagen der Tierhaltung von Hunden, Katzen und Frettchen
3.
  1. 3.1.3 Punkt einsBesondere Haltungsvorschriften für Vögel,
  2. 3.2.3 Punkt 2Besondere Haltungsvorschriften für Kleinsäuger,
  3. 3.3.3 Punkt 3Besondere Haltungsvorschriften für Reptilien und
  4. 3.4.3 Punkt 4Besondere Haltungsvorschriften für Fische

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
1.
  1. 2.1.2 Punkt einsRecht (Firmengründung, Bewilligungen, Tierschutz, Tierhaltung, Tierseuchen, landespolizeiliche Bestimmungen, Schadenersatz)
  2. 2.2.2 Punkt 2Grundlagen der Hygiene und Immunologie
  3. 2.3.2 Punkt 3Grundlagen der Infektionskunde – Entstehung von Krankheiten
  4. 2.4.2 Punkt 4Grundlagen der Tierernährung – Anatomie, Physiologie
  5. 2.5.2 Punkt 5Grundlagen der Tierhaltung von Hunden, Katzen und Frettchen
3.
  1. 3.1.3 Punkt einsBesondere Haltungsvorschriften für Vögel,
  2. 3.2.3 Punkt 2Besondere Haltungsvorschriften für Kleinsäuger,
  3. 3.3.3 Punkt 3Besondere Haltungsvorschriften für Reptilien und
  4. 3.4.3 Punkt 4Besondere Haltungsvorschriften für Fische

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