§ 5 GKE-V 2018 Fremdwährungspositionen

Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999

 Fremdwährungspositionen sind unter Zugrundelegung des Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Meldestichtag in Euro umzurechnen. Ist für eine Währung kein Euro-Referenzkurs der EZB verfügbar, so ist der Devisenmittelkurs zum Meldestichtag heranzuziehen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999

 Fremdwährungspositionen sind unter Zugrundelegung des Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Meldestichtag in Euro umzurechnen. Ist für eine Währung kein Euro-Referenzkurs der EZB verfügbar, so ist der Devisenmittelkurs zum Meldestichtag heranzuziehen.

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