Anl. 2B GKE-V 2018

Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2021 bis 31.12.9999

Anlage 2B 1

Kredite und Kreditzusagen

Rechnungslegungsdaten

Mandant Identnummer

Instrument ID4

Art der Wertminderung

Verfahren zur Bewertung der Wertminderung

Kumulierter Wertminderungsbetrag

Anlage 2B 2

Gehaltene Wertpapiere

Rechnungslegungsdaten

Mandant Identnummer

Instrument ID4

Art der Wertminderung

Verfahren zur Bewertung der Wertminderung

Kumulierter Wertminderungsbetrag

4 Instrumente, welche die gleiche Art des Instruments aufweisen, dürfen für die Zwecke des Primärschlüssels „Instrument ID“ auf Schuldnerebene aggregiert werden.

Stand vor dem 29.07.2021

In Kraft vom 30.03.2020 bis 29.07.2021

Anlage 2B 1

Kredite und Kreditzusagen

Rechnungslegungsdaten

Mandant Identnummer

Instrument ID4

Art der Wertminderung

Verfahren zur Bewertung der Wertminderung

Kumulierter Wertminderungsbetrag

Anlage 2B 2

Gehaltene Wertpapiere

Rechnungslegungsdaten

Mandant Identnummer

Instrument ID4

Art der Wertminderung

Verfahren zur Bewertung der Wertminderung

Kumulierter Wertminderungsbetrag

4 Instrumente, welche die gleiche Art des Instruments aufweisen, dürfen für die Zwecke des Primärschlüssels „Instrument ID“ auf Schuldnerebene aggregiert werden.

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