§ 14 PRV Umsetzungshinweis

Pauschalreiseverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.09.2018 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/2083/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG, ABl. Nr. L 326 vom 11.12.2015 S. 1, umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006 aus 2004, und der Richtlinie 2011/2083/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG, Amtsblatt Nummer L 326 vom 11.12.2015 Seite 1, umgesetzt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.09.2018 bis 31.12.9999

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/2083/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG, ABl. Nr. L 326 vom 11.12.2015 S. 1, umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006 aus 2004, und der Richtlinie 2011/2083/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG, Amtsblatt Nummer L 326 vom 11.12.2015 Seite 1, umgesetzt.

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