§ 18 LV-InfoV2018 Jährliche Informationspflichten

Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2018 bis 31.12.9999

Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der jährlichen Information gemäß § 135d Abs. 1 Z 5 VAG 2016 über die Höhe der staatlichen Prämie gemäß § 108g Abs. 1 EStG 1988 zu informieren. Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der jährlichen Information gemäß Paragraph 135 d, Absatz eins, Ziffer 5, VAG 2016 über die Höhe der staatlichen Prämie gemäß Paragraph 108 g, Absatz eins, EStG 1988 zu informieren.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2018 bis 31.12.9999

Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der jährlichen Information gemäß § 135d Abs. 1 Z 5 VAG 2016 über die Höhe der staatlichen Prämie gemäß § 108g Abs. 1 EStG 1988 zu informieren. Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der jährlichen Information gemäß Paragraph 135 d, Absatz eins, Ziffer 5, VAG 2016 über die Höhe der staatlichen Prämie gemäß Paragraph 108 g, Absatz eins, EStG 1988 zu informieren.

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