§ 3 GuK-LFV (weggefallen)

Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Die Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben werden in Form von Lernfeldern vermittelt.
  2. (2)Absatz 2,Lernfelder sind didaktisch begründete, berufsrelevante Themen- und Ausbildungsbereiche, in denen die Bildungsaufgabe darin besteht, die definierten Kompetenzen zu erreichen.
  3. (3)Absatz 3,Die Abfolge der einzelnen Lernfelder sowie deren didaktische Umsetzung sind variabel.
§ 3 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 22.12.2018

In Kraft vom 28.12.2005 bis 22.12.2018
  1. (1)Absatz eins,Die Sonderausbildungen für Lehraufgaben und für Führungsaufgaben werden in Form von Lernfeldern vermittelt.
  2. (2)Absatz 2,Lernfelder sind didaktisch begründete, berufsrelevante Themen- und Ausbildungsbereiche, in denen die Bildungsaufgabe darin besteht, die definierten Kompetenzen zu erreichen.
  3. (3)Absatz 3,Die Abfolge der einzelnen Lernfelder sowie deren didaktische Umsetzung sind variabel.
§ 3 GuK-LFV seit 22.12.2018 weggefallen.

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