Anl. 3/2 GuK-LFV

Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.11.2006 bis 30.09.2026

LERNFELD IVLERNFELD römisch vier

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Lehren und Lernen (Teil II)Lehren und Lernen (Teil römisch zwei)

Die Kenntnisse der Auswahl und des sachlogischen Aufbaus der Ausbildungsinhalte sollen den/die Teilnehmer/Teilnehmerin befähigen, den Aufbau von Unterrichtsinhalten der Gesundheits- und Krankenpflege, die Schwerpunktsetzung und die logische Abfolge zu sichern sowie den Unterricht praxisnah, nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Planung, Durchführung und Evaluierung des Unterrichts und des angeleiteten Praktikums nach fachdidaktischen Prinzipien.

– Wissenschaftliche Erkenntnisse (insbesondere Forschungsergebnisse) für den Pflegeunterricht nutzbar und umsetzbar machen;

– zielgruppenorientiert für die Pflegetätigkeit relevante Aufgaben und Problemstellungen identifizieren;

– Lehrinhalte und Zieldimensionen vor dem Anforderungsprofil „Pflege“ auswählen, aktualisieren, reduzieren und für den Unterricht in Theorie und Praxis legitimieren;

– im Unterrichtsgegenstand aufeinander aufbauende inhaltliche Schwerpunkte setzen und diese laufend adaptieren;

– Praxisaufgaben und Problemstellungen relevanten Anwendungskonzepten zuführen;

– für die Berufspraxis relevante Fertigkeiten lehren und trainieren;

– Unterricht planen, durchführen und reflektieren.

150

Kommissionelle Prüfung

Anlage 3/2

____________________________________________________________________

Leis-

tungs-

LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

____________________________________________________________________

Lehren und Lernen (Teil II) - Wissenschaftliche 150 Kom-

Die Kenntnisse der Auswahl und Erkenntnisse missi-

des sachlogischen Aufbaus des (insbesondere onelle

Bildungsgutes sollen den/die Forschungsergeb- Prü-

Teilnehmer/Teilnehmerin nisse) für den fung

befähigen, den Aufbau von Pflegeunterricht

Unterrichtsinhalten der nutzbar und

Gesundheits- und umsetzbar machen;

Krankenpflege, die - zielgruppenorien-

Schwerpunktsetzung und die tiert für die

logische Abfolge zu sichern Pflegetätigkeit

sowie den Unterricht relevante

praxisnah, nachvollziehbar Aufgaben und

und überprüfbar zu machen. Problemstellungen

Schwerpunkte des Lernfeldes: identifizieren;

Planung, Durchführung und - Lehrinhalte und

Evaluierung des Unterrichts Zieldimensionen

und des angeleiteten vor dem Anforde-

Praktikums nach rungsprofil

fachdidaktischen Prinzipien „Pflege“

auswählen,

aktualisieren,

reduzieren und

für den

Unterricht in

Theorie und

Praxis

legitimieren;

- im Unterrichts-

gegenstand

aufeinander

aufbauende

inhaltliche

Schwerpunkte

setzen und diese

laufend

adaptieren;

- Praxisaufgaben

und

Problemstellungen

relevanten Anwen-

dungskonzepten

zuführen;

- für die

Berufspraxis

relevante

Fertigkeiten

lehren und

trainieren;

- Unterricht

planen,

durchführen und

reflektieren.

____________________________________________________________________

Stand vor dem 24.11.2006

In Kraft vom 28.12.2005 bis 24.11.2006

LERNFELD IVLERNFELD römisch vier

Kompetenzen

Stunden

Leistungs-feststellung

Lehren und Lernen (Teil II)Lehren und Lernen (Teil römisch zwei)

Die Kenntnisse der Auswahl und des sachlogischen Aufbaus der Ausbildungsinhalte sollen den/die Teilnehmer/Teilnehmerin befähigen, den Aufbau von Unterrichtsinhalten der Gesundheits- und Krankenpflege, die Schwerpunktsetzung und die logische Abfolge zu sichern sowie den Unterricht praxisnah, nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.

Schwerpunkte des Lernfeldes:

Planung, Durchführung und Evaluierung des Unterrichts und des angeleiteten Praktikums nach fachdidaktischen Prinzipien.

– Wissenschaftliche Erkenntnisse (insbesondere Forschungsergebnisse) für den Pflegeunterricht nutzbar und umsetzbar machen;

– zielgruppenorientiert für die Pflegetätigkeit relevante Aufgaben und Problemstellungen identifizieren;

– Lehrinhalte und Zieldimensionen vor dem Anforderungsprofil „Pflege“ auswählen, aktualisieren, reduzieren und für den Unterricht in Theorie und Praxis legitimieren;

– im Unterrichtsgegenstand aufeinander aufbauende inhaltliche Schwerpunkte setzen und diese laufend adaptieren;

– Praxisaufgaben und Problemstellungen relevanten Anwendungskonzepten zuführen;

– für die Berufspraxis relevante Fertigkeiten lehren und trainieren;

– Unterricht planen, durchführen und reflektieren.

150

Kommissionelle Prüfung

Anlage 3/2

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Leis-

tungs-

LERNFELD IV Kompetenzen Stunden fest-

stel-

lung

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Lehren und Lernen (Teil II) - Wissenschaftliche 150 Kom-

Die Kenntnisse der Auswahl und Erkenntnisse missi-

des sachlogischen Aufbaus des (insbesondere onelle

Bildungsgutes sollen den/die Forschungsergeb- Prü-

Teilnehmer/Teilnehmerin nisse) für den fung

befähigen, den Aufbau von Pflegeunterricht

Unterrichtsinhalten der nutzbar und

Gesundheits- und umsetzbar machen;

Krankenpflege, die - zielgruppenorien-

Schwerpunktsetzung und die tiert für die

logische Abfolge zu sichern Pflegetätigkeit

sowie den Unterricht relevante

praxisnah, nachvollziehbar Aufgaben und

und überprüfbar zu machen. Problemstellungen

Schwerpunkte des Lernfeldes: identifizieren;

Planung, Durchführung und - Lehrinhalte und

Evaluierung des Unterrichts Zieldimensionen

und des angeleiteten vor dem Anforde-

Praktikums nach rungsprofil

fachdidaktischen Prinzipien „Pflege“

auswählen,

aktualisieren,

reduzieren und

für den

Unterricht in

Theorie und

Praxis

legitimieren;

- im Unterrichts-

gegenstand

aufeinander

aufbauende

inhaltliche

Schwerpunkte

setzen und diese

laufend

adaptieren;

- Praxisaufgaben

und

Problemstellungen

relevanten Anwen-

dungskonzepten

zuführen;

- für die

Berufspraxis

relevante

Fertigkeiten

lehren und

trainieren;

- Unterricht

planen,

durchführen und

reflektieren.

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