§ 30 NISG Vollziehung

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2018 bis 30.09.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind, soweit sie nicht der Bundesregierung obliegt, der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Landesverteidigung und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres im Rahmen ihres Wirkungsbereiches betraut.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2018 bis 30.09.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind, soweit sie nicht der Bundesregierung obliegt, der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Landesverteidigung und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres im Rahmen ihres Wirkungsbereiches betraut.

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