§ 31 NISG Inkrafttreten

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2018 bis 30.09.2026
  1. (1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) § 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2018 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph eins, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2018, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§§ 2 bis 30 in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.Paragraphen 2 bis 30 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2018, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2018 bis 30.09.2026
  1. (1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) § 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2018 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph eins, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2018, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§§ 2 bis 30 in der Fassung BGBl. I Nr. 111/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.Paragraphen 2 bis 30 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2018, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

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