§ 1 Zoll-TE-Inf-V 2019 Gegenstand

Zoll-Touristenexport-Informatikverordnung 2019

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Übertragung der operationellen Abwicklung von Ausgangsbestätigungen im Sinne des § 6a ZollR-DG an private Unternehmen und deren Durchführung im Rahmen eines Informatikverfahrens. Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Übertragung der operationellen Abwicklung von Ausgangsbestätigungen im Sinne des Paragraph 6 a, ZollR-DG an private Unternehmen und deren Durchführung im Rahmen eines Informatikverfahrens.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Übertragung der operationellen Abwicklung von Ausgangsbestätigungen im Sinne des § 6a ZollR-DG an private Unternehmen und deren Durchführung im Rahmen eines Informatikverfahrens. Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Übertragung der operationellen Abwicklung von Ausgangsbestätigungen im Sinne des Paragraph 6 a, ZollR-DG an private Unternehmen und deren Durchführung im Rahmen eines Informatikverfahrens.

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