§ 8 PAG Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ

Patentamtsgebührengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 01.01.9000
Veröffentlichungsgebühren Für jede der im Patentverträge-Einführungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung oder einer Übersetzung einer europäischen Patentschrift oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 150 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der Seiten der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.

  1. (1)Absatz eins,Für jede der im Patentverträge-Einführungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung oder einer Übersetzung einer europäischen Patentschrift oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 150 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der Seiten der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.
  2. (2)Absatz 2,Bei elektronischer Einreichung reduziert sich die Veröffentlichungsgebühr gemäß Abs. 1 um 20 Euro.Bei elektronischer Einreichung reduziert sich die Veröffentlichungsgebühr gemäß Absatz eins, um 20 Euro.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.2018
Veröffentlichungsgebühren Für jede der im Patentverträge-Einführungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung oder einer Übersetzung einer europäischen Patentschrift oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 150 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der Seiten der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.

  1. (1)Absatz eins,Für jede der im Patentverträge-Einführungsgesetz vorgesehene Veröffentlichung einer Übersetzung der Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung oder einer Übersetzung einer europäischen Patentschrift oder ihrer Berichtigung ist eine Veröffentlichungsgebühr zu zahlen. Die Veröffentlichungsgebühr beträgt 150 Euro sowie zusätzlich, je nach Zahl der Seiten der eingereichten Übersetzung oder ihrer Berichtigung, ab der 16. Seite für jeweils 15 Seiten 130 Euro.
  2. (2)Absatz 2,Bei elektronischer Einreichung reduziert sich die Veröffentlichungsgebühr gemäß Abs. 1 um 20 Euro.Bei elektronischer Einreichung reduziert sich die Veröffentlichungsgebühr gemäß Absatz eins, um 20 Euro.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten