§ 14 HSWO 2014 Stichtag

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.02.2017 bis 31.12.9999

Das Wahlrecht und die Wählbarkeit sind, abgesehen vom Wahlalter, nach einem Stichtag, der sieben Wochen vor dem ersten Wahltag liegt, zu beurteilen.

Stand vor dem 13.02.2017

In Kraft vom 01.10.2014 bis 13.02.2017

Das Wahlrecht und die Wählbarkeit sind, abgesehen vom Wahlalter, nach einem Stichtag, der sieben Wochen vor dem ersten Wahltag liegt, zu beurteilen.

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