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Ergänzend zu Art. 19 Abs. 2 lit. b sublit. v) der Verordnung (EU) 2016/631 wird für den Typ D festgelegt, dass eine PSS-Funktion des Erregersystems ab einer Maximalkapazität Pmax von mehr als 200 MW erforderlich ist. Ergänzend zu Artikel 19, Absatz 2, Litera b, sublit. v) der Verordnung (EU) 2016/631 wird für den Typ D festgelegt, dass eine PSS-Funktion des Erregersystems ab einer Maximalkapazität Pmax von mehr als 200 MW erforderlich ist.
Ergänzend zu Art. 19 Abs. 2 lit. b sublit. v) der Verordnung (EU) 2016/631 wird für den Typ D festgelegt, dass eine PSS-Funktion des Erregersystems ab einer Maximalkapazität Pmax von mehr als 200 MW erforderlich ist. Ergänzend zu Artikel 19, Absatz 2, Litera b, sublit. v) der Verordnung (EU) 2016/631 wird für den Typ D festgelegt, dass eine PSS-Funktion des Erregersystems ab einer Maximalkapazität Pmax von mehr als 200 MW erforderlich ist.