§ 1 MVW Ziel

Methodenverordnung Wasser

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999

Ziel dieser Verordnung ist eine einheitliche Festlegung von Methodenvorschriften für die Probenahme, Probebehandlung, soweit erforderlich Abwassermengenmessung, Analyse, Art der Messung von Abwasserparametern, Qualitätssicherung und sonstige Methoden und technische Normen betreffend Überwachung der Begrenzung für Abwasseremissionen und zur Messung von Emissionen aus Punktquellen sowie betreffend Überwachung der physikalischen und chemischen Grundparameter einschließlich der Schadstoffparameter im Bereich Chemie im Oberflächengewässer und im Grundwasser.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.05.2019 bis 31.12.9999

Ziel dieser Verordnung ist eine einheitliche Festlegung von Methodenvorschriften für die Probenahme, Probebehandlung, soweit erforderlich Abwassermengenmessung, Analyse, Art der Messung von Abwasserparametern, Qualitätssicherung und sonstige Methoden und technische Normen betreffend Überwachung der Begrenzung für Abwasseremissionen und zur Messung von Emissionen aus Punktquellen sowie betreffend Überwachung der physikalischen und chemischen Grundparameter einschließlich der Schadstoffparameter im Bereich Chemie im Oberflächengewässer und im Grundwasser.

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