§ 9 HS-RVBV Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999

Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft und ist bezüglich der Beiträge zum Verwaltungsaufwand erstmals für die Erstellung des Jahresvoranschlages für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 anzuwenden. Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft und ist bezüglich der Beiträge zum Verwaltungsaufwand erstmals für die Erstellung des Jahresvoranschlages für das Wirtschaftsjahr 2018 aus 2019, anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2017 bis 31.12.9999

Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft und ist bezüglich der Beiträge zum Verwaltungsaufwand erstmals für die Erstellung des Jahresvoranschlages für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 anzuwenden. Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft und ist bezüglich der Beiträge zum Verwaltungsaufwand erstmals für die Erstellung des Jahresvoranschlages für das Wirtschaftsjahr 2018 aus 2019, anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten