§ 3 WiEReG-EinsichtsV Inkrafttreten

Zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.12.2020 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 11. März 2020 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 11. März 2020 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 Z 1 und 5 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGB1. II Nr. 571/2020 tritt mit l8. Dezember 2020 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins und 5 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGB1. römisch zwei Nr. 571 aus 2020, tritt mit l8. Dezember 2020 in Kraft.

Stand vor dem 17.12.2020

In Kraft vom 11.03.2020 bis 17.12.2020
Diese Verordnung tritt mit 11. März 2020 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 11. März 2020 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 Z 1 und 5 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGB1. II Nr. 571/2020 tritt mit l8. Dezember 2020 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins und 5 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGB1. römisch zwei Nr. 571 aus 2020, tritt mit l8. Dezember 2020 in Kraft.

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